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Das bezahlen Sie bei uns

Auszug aus Gebührenordnung und Geschäftsbedingung   »download« (gültig nur bis 31.03.2023)


Wir haben die Kosten für die Benutzung unseres Freizeitheimes bewusst in Grund­kosten und Nebenkosten aufgeteilt. Wir wollen damit erreichen, dass mit Energie und Wasser spar­sam umgegangen wird. Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, verantwortlich mit der Umwelt umzugehen, und beachten Sie deshalb die Spartipps am Ende dieser Ge­büh­ren­ord­nung.

I.  Grundkosten

bis 31.12.2023

  1. Gebühr für den Aufenthalt in der Lindenmühle je Person und Übernach­tung:
    • 11,50 €   bei 1 Übernachtung
    • 10,50 €   bei 2 bis 3 Übernachtungen
    • 10,00 €   bei Aufenthalten ab 4 Übernachtungen
    •   6,50 €   bei Tagesaufenthalt oder Zelten ohne Schlafraumnutzung
    • 10,00 €   bei Belegung von Montag bis Freitag in Wochen, in denen bundesweit
                    keine Ferien und kei­ne Feiertage sind

    Die Grundpreise beinhalten jeweils eine Pauschale von 0,50 € für den Rundfunkbeitrag, der aufgrund des Rund­funk­bei­trags­staatsvertrages von alle Einrichtungen erhoben wird, unabhängig davon, ob sie Rundfunkgeräte bereithalten oder nicht.

  2. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
  3. Folgende Personenzahlen werden mindestens berechnet:
    • 40 Personen in den Schulferien
    • 25 Personen an Wochenenden
  4. Bei Familienfreizeiten (und nur hier!) wird für 5- bis 8-jährige Kinder die Hälfte der Grund­kos­ten erhoben. Für Kinder bis zu 4 Jahren werden hier keine Kosten berechnet.

ab 01.01.2024

  1. Gebühr für den Aufenthalt in der Lindenmühle je Person und Übernach­tung:
    • 16,50 €   bei 1 Übernachtung
    • 15,50 €   bei 2 bis 3 Übernachtungen
    • 15,00 €   bei Aufenthalten ab 4 Übernachtungen
    • 11,50 €   bei Tagesaufenthalt oder Zelten ohne Schlafraumnutzung
    • 15,00 €   bei Belegung von Montag bis Freitag in Wochen, in denen bundesweit
                    keine Ferien und kei­ne Feiertage sind

    Die Grundpreise beinhalten jeweils eine Pauschale von 0,50 € für den Rundfunkbeitrag, der aufgrund des Rund­funk­bei­trags­staatsvertrages von alle Einrichtungen erhoben wird, unabhängig davon, ob sie Rundfunkgeräte bereithalten oder nicht.

  2. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
  3. Folgende Personenzahlen werden mindestens berechnet:
    • 40 Personen in den Schulferien
    • 25 Personen an Wochenenden
  4. Bei Familienfreizeiten (und nur hier!) wird für 5- bis 8-jährige Kinder die Hälfte der Grund­kos­ten erhoben. Für Kinder bis zu 4 Jahren werden hier keine Kosten berechnet.


II.  Nebenkosten

bis 31.03.2023

  1. Strom – 0,40 € je kWh
  2. Gas – 9,00 € je m³
  3. Wasser und Abwasser – 7,00 € je m³
  4. Heizung – 7,50 € je Einheit (auch außerhalb der Heizperiode für Warmwasser)
  5. Telefon – 0,13 € je Einheit
  6. Unterweisung Kombidämpfer Küche – 25,00 € (Einführung in Umgang und Reinigung)
    Gültig für 1 Jahr – ohne die Unterweisung darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden!
  7. Leihgebühr für hauseigene Textilien
    • Bettwäsche (3-teilig) – 6,00 €
    • Bettlaken – 2,00 €
    • Bettbezug – 2,50 €
    • Kissenbezug – 1,50 €
    • Tischdecke – 2,50 €
    • Geschirrtuch – 1,00 €
    • Handtuch – 1,00 €
  8. Sofern nach Beendigung des Aufenthalts keine ausreichende Reinigung durch die Grup­pe vor­ge­nom­men wird, stellen wir die aufgewendete Zeit mit 30,00 € je Stunde in Rech­­nung.
  9. Die Gruppe haftet für von ihr verursachte Beschädigungen im gesamten Bereich des Frei­zeit­heims. Für beschädigtes oder fehlendes Inventar der Lindenmühle werden die Kosten für die Wiederbeschaffung berechnet. Falls durch Teilnehmer der Gruppe ver­ur­sach­te Reparaturen erforderlich werden, werden die entstandenen Kosten berechnet. Schmierereien an den Wänden oder am Inventar werden in jedem Fall mit mindestens 30,00 € berechnet.

ab 01.04.2023

  1. Strom – 0,80 € je kWh
  2. Gas – 12,00 € je m³
  3. Wasser und Abwasser – 9,00 € je m³
  4. Heizung – 15,00 € je Einheit (auch außerhalb der Heizperiode für Warmwasser)
  5. Telefon – 0,13 € je Einheit
  6. Unterweisung Kombidämpfer Küche – entfällt
  7. Leihgebühr für hauseigene Textilien
    • Bettwäsche (3-teilig) – 6,00 €
    • Bettlaken – 2,00 €
    • Bettbezug – 2,50 €
    • Kissenbezug – 1,50 €
    • Tischdecke – 2,50 €
    • Geschirrtuch – 1,00 €
    • Handtuch – 1,00 €
  8. Sofern nach Beendigung des Aufenthalts keine ausreichende Reinigung durch die Grup­pe vor­ge­nom­men wird, stellen wir die aufgewendete Zeit mit 30,00 € je Stunde in Rech­­nung.
  9. Die Gruppe haftet für von ihr verursachte Beschädigungen im gesamten Bereich des Frei­zeit­heims. Für beschädigtes oder fehlendes Inventar der Lindenmühle werden die Kosten für die Wiederbeschaffung berechnet. Falls durch Teilnehmer der Gruppe ver­ur­sach­te Reparaturen erforderlich werden, werden die entstandenen Kosten berechnet. Schmierereien an den Wänden oder am Inventar werden in jedem Fall mit mindestens 30,00 € berechnet.



III.  Anmeldegebühr und Vorauszahlung

Zwischen den Vertragspartnern wird durch die schriftliche Anmeldebestätigung ein Miet­vertrag geschlossen. Mit der Anmeldung sind zu zahlen:
  •   8,00 €   Anmeldegebühr
  • 30,00 €   Vorauszahlung bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Tagen
  • 60,00 €   Vorauszahlung bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen

Die Vorauszahlung wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.


IV.  Ersatzkosten

Terminabsagen (Rücktritte) können nur schriftlich angenommen werden. Es werden Er­satz­kos­ten fällig, soweit die Lindenmühle in dieser Zeit nicht mehr durch eine andere Gruppe in glei­cher Stärke belegt werden kann.
Grundlage für die Berechnung der Ersatzkosten ist der Gesamtpreis, der sich aus der Anzahl der angemeldeten Personen und der Vertragsdauer unter Zugrundelegen der Grundkosten (Ab­schnitt I) ergibt. Diese betragen:
  • 40% bei einer Absage später als 6 Monate vor Beginn des gebuchten Termins
  • 60% bei einer Absage später als 3 Monate vor Beginn des gebuchten Termins
  • 80% bei einer Absage später als 1 Monat vor Beginn des gebuchten Termins
  • Die Ersatzkosten in Höhe von 60 % sind auch zu zahlen, wenn der Aufenthalt später als vereinbart begonnen oder vorzeitig beendet wird.
  • Wird die gebuchte Teilnehmerzahl um mehr als 20 % unterschritten, so wird pro da­rü­ber hinausgehender Minderbelegung eine Ersatzgebühr in Höhe von 60 % erhoben.
  • Der CVJM-Kreisverband Rhein-Lahn e.V. kann als Vermieter vom Belegungsvertrag zu­rück­tre­ten, wenn die Belegung durch Umstände gefährdet, beeinträchtigt oder un­mög­lich wird, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren. Außer der Rück­zah­lung der Vorauszahlung können in diesen Fällen keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.


V.  Fälligkeit der Zahlung und Preisänderungen

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Ablauf des Gültigkeitsjahres können die Gebührenordnung und Geschäftsbedingungen geändert werden. Die Neufassung gilt dann auch für die Gruppen, die bereits vor der Änderung gebucht haben.


VI.  Hinweise

  1. Die im Freizeitheim Lindenmühle geltende Hausordnung ist für alle Teilnehmer der Grup­pen bindend.
  2. Die Anlage ist mit maximal 110 Personen ausgelastet (60 Personen im Haus, 50 Personen in Zelten).
  3. Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist 65582 Diez.


VII.  Spartipps

Erfahrungsgemäß belasten Heizungskosten und Wasserverbrauch die Nebenkosten am stärks­ten. Deshalb beachten Sie bitte folgende Tipps:
  1. Der Festsaal benötigt beim Heizen sehr viel Energie. Er sollte deshalb von kleineren Grup­pen im Winter nicht oder nur zum Spielen ohne Heizung benutzt werden.
  2. Die Lindenmühle verfügt über ausreichend Aufenthaltsräume, deshalb müssen die Schlafzimmer nicht zum Aufenthalt genutzt und auch nicht voll geheizt werden.
  3. Während des Lüftens sollten die Heizkörper abgestellt werden.
  4. Licht muss nur in den Räumen brennen, die gerade benutzt werden.
  5. Halten Sie die Duschzeiten so kurz wie möglich.


ANMERKUNG

Dieser Auszug aus der Gebührenordnung soll der Orientierung dienen. Verbindlich gelten die mit der Anmeldung vereinbarten Gebühren und Bedingungen.

Verstanden


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