Satzung


An dieser Stelle können die Satzung der CVJM-Jugendstiftung Rhein-Lahn und die Urkunde, mit der die Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD) in Trier die Errichtung unserer Stiftung genehmigt hat, eingesehen werden.

Die Stiftungssatzung regelt im Einzelnen die Ziele und Tätigkeiten der Stiftung, ihrer Or­ga­ne sowie ihre Aufgaben und Mittel. Außerdem sind hier gesetzlich vorgegebenen For­ma­li­tä­ten festgehalten.

Durch die Genehmigungsurkunde der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Rheinland-Pfalz ist das die Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD) in Trier, erhielt die Stiftung ihre staat­li­che Zulassung und damit ihre Rechtsfähigkeit.

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Verstanden


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